Gut zu wissen
Warum der Restwert das Schlachtfeld ist
Beim Totalschaden wird selten über den Schaden gestritten – sondern über den Restwert. Versicherer arbeiten mit spezialisierten Restwertbörsen, deren Höchstgebote den Restwert nach oben und damit Ihre Entschädigung nach unten treiben. Als Geschädigter müssen Sie sich darauf in der Regel nicht verweisen lassen: Maßgeblich ist grundsätzlich der Markt, der Ihnen ohne besonderen Aufwand zugänglich ist.
Im Gutachten dokumentieren wir den Restwert deshalb mit konkreten, regional erzielbaren Angeboten. Verkaufen Sie zum dort ausgewiesenen Wert, sind Sie auf der sicheren Seite – und die Differenzrechnung bleibt sauber.
Die 130-%-Regel im Detail
Der Gesetzgeber erkennt an, dass ein vertrautes, gepflegtes Fahrzeug mehr sein kann als sein Marktwert. Deshalb dürfen Sie reparieren lassen, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 % übersteigen. Die Bedingungen: Die Reparatur erfolgt vollständig und fachgerecht auf Basis des Gutachtens, und Sie nutzen das Fahrzeug anschließend weiter – als Faustregel mindestens sechs Monate.
Ob sich das in Ihrem Fall rechnet, zeigt die Gegenüberstellung im Gutachten. Wir rechnen beide Wege durch und sagen Ihnen ehrlich, welcher für Sie der bessere ist.
Nach dem Totalschaden: Ihre weiteren Ansprüche
Mit der Differenzzahlung ist es oft nicht getan. Für die Zeit bis zum Ersatzfahrzeug steht Ihnen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zu, dazu kommen An- und Abmeldekosten. Und auch beim Totalschaden gilt: Sie entscheiden, wie Sie abrechnen – die Auszahlung ist Ihr gutes Recht. Wer zahlt was? Den Überblick gibt unsere Seite zu den Gutachterkosten.