Kfz-Sachverständiger Ulm

Totalschaden – was Ihnen jetzt zusteht.

Übersteigen die Reparaturkosten den Wert Ihres Autos, spricht die Versicherung vom wirtschaftlichen Totalschaden. Jetzt entscheiden zwei Zahlen über Ihr Geld: Wiederbeschaffungswert und Restwert. Beide gehören in unabhängige Hände – nicht in die der gegnerischen Versicherung.

Kostenlose Ersteinschätzung – ein Foto vom Schaden genügt.

5,0 von 5 SternenGoogle-Bewertung

Das Wichtigste in 20 Sekunden

  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparatur kostet mehr, als das Fahrzeug wert ist – entschädigt wird die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.
  • Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt – jede Ausstattung, jeder gepflegte Zustand zählt hier bares Geld.
  • Die 130-%-Regel: Hängen Sie an Ihrem Auto, dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem reparieren lassen – bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts.
  • Restwertangebote der Versicherung nie ungeprüft akzeptieren – ein zu hoch angesetzter Restwert schmälert direkt Ihre Entschädigung.
Die vier Stellschrauben

Worum es beim Totalschaden wirklich geht

Vier Werte bestimmen, was am Ende auf Ihrem Konto ankommt – und jeder davon lässt sich sauber belegen oder verschenken.

Wiederbeschaffungswert

Was kostet ein vergleichbares Fahrzeug – gleiches Modell, gleiche Laufleistung, gleiche Ausstattung – auf dem regionalen Markt? Diese Zahl ist die Basis Ihrer Entschädigung. Wir belegen sie mit echten Marktdaten statt mit Pauschalwerten.

Basis Ihrer Entschädigung

Restwert

Das bringt Ihr beschädigtes Fahrzeug noch ein. Die Versicherung zieht ihn vom Wiederbeschaffungswert ab – je höher der angesetzte Restwert, desto weniger bekommen Sie. Deshalb ermitteln wir ihn auf dem für Sie zumutbaren regionalen Markt.

Die 130-%-Regel

Sie möchten Ihr Auto behalten? Liegen die Reparaturkosten bis zu 130 % über dem Wiederbeschaffungswert, ist die Reparatur möglich – fachgerecht nach Gutachten und mit anschließender Weiternutzung des Fahrzeugs.

Abrechnung auf Totalschadenbasis

Wiederbeschaffungswert minus Restwert, dazu Nebenkosten wie Ab- und Anmeldung sowie Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer – das Gutachten führt alle Positionen auf, damit nichts unter den Tisch fällt.

Gut zu wissen

Warum der Restwert das Schlachtfeld ist

Beim Totalschaden wird selten über den Schaden gestritten – sondern über den Restwert. Versicherer arbeiten mit spezialisierten Restwertbörsen, deren Höchstgebote den Restwert nach oben und damit Ihre Entschädigung nach unten treiben. Als Geschädigter müssen Sie sich darauf in der Regel nicht verweisen lassen: Maßgeblich ist grundsätzlich der Markt, der Ihnen ohne besonderen Aufwand zugänglich ist.

Im Gutachten dokumentieren wir den Restwert deshalb mit konkreten, regional erzielbaren Angeboten. Verkaufen Sie zum dort ausgewiesenen Wert, sind Sie auf der sicheren Seite – und die Differenzrechnung bleibt sauber.

Die 130-%-Regel im Detail

Der Gesetzgeber erkennt an, dass ein vertrautes, gepflegtes Fahrzeug mehr sein kann als sein Marktwert. Deshalb dürfen Sie reparieren lassen, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 % übersteigen. Die Bedingungen: Die Reparatur erfolgt vollständig und fachgerecht auf Basis des Gutachtens, und Sie nutzen das Fahrzeug anschließend weiter – als Faustregel mindestens sechs Monate.

Ob sich das in Ihrem Fall rechnet, zeigt die Gegenüberstellung im Gutachten. Wir rechnen beide Wege durch und sagen Ihnen ehrlich, welcher für Sie der bessere ist.

Nach dem Totalschaden: Ihre weiteren Ansprüche

Mit der Differenzzahlung ist es oft nicht getan. Für die Zeit bis zum Ersatzfahrzeug steht Ihnen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zu, dazu kommen An- und Abmeldekosten. Und auch beim Totalschaden gilt: Sie entscheiden, wie Sie abrechnen – die Auszahlung ist Ihr gutes Recht. Wer zahlt was? Den Überblick gibt unsere Seite zu den Gutachterkosten.

Häufige Fragen

Kurz & ehrlich beantwortet

Was ist der Unterschied zwischen technischem und wirtschaftlichem Totalschaden?

Beim technischen Totalschaden ist das Fahrzeug nicht mehr reparabel – das ist selten. Der Normalfall ist der wirtschaftliche Totalschaden: Die Reparatur wäre technisch möglich, kostet aber mehr, als das Fahrzeug wert ist. Entschädigt wird dann die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Darf ich mein Auto nach dem Totalschaden behalten?

Ja. Sie können das Fahrzeug behalten, weiterfahren (sofern verkehrssicher) oder in Eigenregie reparieren. Die Versicherung zieht dann den im Gutachten ausgewiesenen Restwert von der Entschädigung ab – auch deshalb muss dieser Wert realistisch und nicht künstlich hoch angesetzt sein.

Die Versicherung nennt mir ein höheres Restwertangebot – muss ich das akzeptieren?

In der Regel nicht. Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich zu dem Restwert verkaufen, den ein seriöses Gutachten auf dem Ihnen zugänglichen regionalen Markt ermittelt hat. Warten Sie mit dem Verkauf aber ab, bis das Gutachten vorliegt – dann sind Sie abgesichert.

Bekomme ich beim Totalschaden einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Ja, für die sogenannte Wiederbeschaffungsdauer – die Zeit, die die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs üblicherweise dauert. Das Gutachten weist diese Dauer aus und macht Ihren Anspruch damit belegbar.

Was passiert mit meiner erloschenen Zulassung und den Kosten drumherum?

Ab- und Anmeldekosten gehören beim unverschuldeten Unfall zu Ihrem Schadenersatz, ebenso die Kosten des Gutachtens selbst. Wir führen diese Nebenpositionen im Gutachten mit auf, damit Sie sie nicht vergessen.

Ihr Ansprechpartner

Wer Ihr Gutachten erstellt

Abdülkerim Öztürk, geprüfter Kfz-Sachverständiger in Ulm

Abdülkerim Öztürk

Geprüfter Kfz-Sachverständiger · Ulm

Über 30 Jahre Erfahrung rund ums Auto: gelernter Kfz-Mechaniker und 19 Jahre Produktionsleiter mit 65 Mitarbeitern. Heute begutachte ich Ihr Fahrzeug persönlich – kein Callcenter, kein Subunternehmer. Beim Totalschaden entscheidet die Qualität der Wertermittlung über Ihre Entschädigung – ich belege Wiederbeschaffungswert und Restwert so, dass sie der Prüfung der Versicherung standhalten.

  • Über 30 Jahre Erfahrung
  • Gelernter Kfz-Mechaniker
  • 19 Jahre Produktionsleiter · 65 Mitarbeiter
  • Verband freier Kfz-Sachverständiger e.V.
Das sagen Kunden

5,0 Sterne bei Google – null Ausreißer

5,0 Gesamtbewertung bei Google

„Herr Öztürk war sehr professionell und fachkompetent. Alles lief schnell, unkompliziert und verständlich ab. Ich habe mich gut beraten gefühlt und kann ihn definitiv weiterempfehlen.“

M
Muhammed Ali CelikGoogle-Rezension

„Alles zu meiner Zufriedenheit. […] Schaden wurde sofort aufgenommen und das Gutachten lag bereits am nächsten Tag vor.“

F
Firat ErtorunGoogle-Rezension

„Herr Öztürk bietet zeitnahe Termine an. Die Kommunikation ist äußerst freundlich. Sehr gute Erreichbarkeit. Wo findet man derartige Öffnungszeiten, perfekt. Es ist ein absolut kompetentes Gutachterbüro.“

S
Silvia W.Google-Rezension

„Ich bin absolut zufrieden mit dem Gebrauchtwagen-Check von Herrn Öztürk. Sehr professionell, ehrlich und kompetent.“

S
Sascha D.I.V wroni2011Google-Rezension

„Wir arbeiten jetzt seit längerem mit Gutachter Öztürk zusammen und alle unsere Kunden waren rundum zufrieden. Absolute Weiterempfehlung. Danke für die gute Arbeit.“

N
Narciso FilhoGoogle-Rezension

„Herr Öztürk hat sehr gute und professionelle Arbeit geleistet. Der Kontakt war schnell und unkompliziert, man hat immer zügig eine Rückmeldung bekommen. Alles lief reibungslos und zuverlässig ab.“

R
RanginGoogle-Rezension
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Kostenlose Ersteinschätzung

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