„Herr Öztürk war sehr professionell und fachkompetent. Alles lief schnell, unkompliziert und verständlich ab. Ich habe mich gut beraten gefühlt und kann ihn definitiv weiterempfehlen.“
Fiktive Abrechnung: Auszahlung statt Reparatur.
Nach einem unverschuldeten Unfall gehört der Schadenersatz Ihnen – nicht der Werkstatt. Sie können sich die im Gutachten ermittelte Summe auszahlen lassen und selbst entscheiden: reparieren, günstiger reparieren oder mit der Delle weiterfahren.
Kostenlose Ersteinschätzung – ein Foto vom Schaden genügt.
Das Wichtigste in 20 Sekunden
- Ihr gutes Recht: Bei fremder Schuld dürfen Sie auf Gutachtenbasis abrechnen – die Versicherung zahlt die ermittelten Reparaturkosten aus, ob Sie reparieren oder nicht.
- Ausgezahlt wird netto: Die Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn sie tatsächlich anfällt – also bei nachgewiesener Reparatur mit Rechnung.
- Wertminderung kommt obendrauf: Die merkantile Wertminderung wird zusätzlich zur Reparatursumme ausgezahlt – bar und ohne Bedingungen.
- Die Basis ist das Gutachten: Nur was dort sauber kalkuliert ist, wird ausgezahlt – ein bloßer Kostenvoranschlag verschenkt regelmäßig Geld.
Wie die fiktive Abrechnung abläuft
Der Weg ist unspektakulär: Wir erstellen das Unfallgutachten mit vollständiger Reparaturkalkulation, Sie reichen es bei der gegnerischen Versicherung ein – und lassen sich die Summe überweisen, statt eine Werkstatt zu beauftragen. „Fiktiv“ heißt die Abrechnung nur, weil die Reparatur auf dem Papier kalkuliert wird; das Geld ist sehr real.
Ausgezahlt werden die Netto-Reparaturkosten: Die Mehrwertsteuer erstattet die Versicherung nach dem Gesetz nur, wenn sie tatsächlich anfällt – etwa wenn Sie später doch mit Rechnung reparieren lassen. Dazu kommen die Positionen, die unabhängig von der Reparatur bestehen: allen voran die merkantile Wertminderung und bei Ausfalltagen der Nutzungsausfall.
Wann sich die Auszahlung lohnt – und worauf Versicherer achten
Typische Fälle: Der Schaden ist rein optisch und stört Sie nicht. Sie kennen jemanden, der günstiger repariert. Sie wollen das Fahrzeug ohnehin bald verkaufen. In all diesen Konstellationen wandelt die fiktive Abrechnung den Schaden in Handlungsfreiheit um – Sie entscheiden, was mit Ihrem Geld passiert.
Versicherer prüfen fiktive Abrechnungen erfahrungsgemäß genauer und kürzen gern einzelne Kalkulationspositionen – etwa Stundensätze oder Ersatzteilaufschläge. Dagegen hilft ein Gutachten, das jede Position markt- und fachgerecht belegt. Kommt trotzdem eine Kürzung, klären wir das direkt mit der Versicherung.
Und falls Sie es sich anders überlegen: Der Wechsel zur konkreten Abrechnung – also doch reparieren lassen und die Rechnung einreichen – bleibt grundsätzlich möglich, solange Ihr Anspruch nicht verjährt ist. Beim Totalschaden gelten Besonderheiten; auch dort rechnen wir beide Wege für Sie durch.
Kurz & ehrlich beantwortet
Bekomme ich bei der fiktiven Abrechnung die Mehrwertsteuer?
Nein – die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt. Lassen Sie später mit Rechnung reparieren, können Sie sie nachfordern. Ausgezahlt wird zunächst der Nettobetrag der kalkulierten Reparaturkosten.
Darf ich den Schaden selbst oder gar nicht reparieren?
Ja. Was mit dem ausgezahlten Geld passiert, entscheiden Sie: Fachwerkstatt, Eigenregie oder Weiterfahren mit dem Schaden – sofern das Fahrzeug verkehrssicher bleibt. Eine Nachweispflicht über die Verwendung besteht nicht.
Kann ich später doch noch in die Werkstatt gehen?
Grundsätzlich ja: Der Wechsel von der fiktiven zur konkreten Abrechnung ist möglich, solange der Anspruch nicht verjährt ist. Dann werden tatsächliche Reparaturkosten und Mehrwertsteuer gegen Rechnung abgerechnet – das Gutachten bleibt die Grundlage.
Reicht statt des Gutachtens nicht ein Kostenvoranschlag?
Bei Kleinschäden manchmal – aber der Kostenvoranschlag kennt weder Wertminderung noch Nutzungsausfall noch Restwert und bietet keine Beweissicherung. Wer fiktiv abrechnet, verschenkt ohne Gutachten regelmäßig die Positionen, die bar ausgezahlt würden.
Prüft die Versicherung bei fiktiver Abrechnung strenger?
Erfahrungsgemäß ja – Kürzungen einzelner Kalkulationspositionen sind verbreitet, gelegentlich wird eine Nachbesichtigung verlangt. Ein fachlich sauber belegtes Gutachten nimmt diesen Versuchen die Angriffsfläche.
Wer Ihr Gutachten erstellt
Abdülkerim Öztürk
Geprüfter Kfz-Sachverständiger · Ulm
Über 30 Jahre Erfahrung rund ums Auto: gelernter Kfz-Mechaniker und 19 Jahre Produktionsleiter mit 65 Mitarbeitern. Heute begutachte ich Ihr Fahrzeug persönlich – kein Callcenter, kein Subunternehmer. Bei der fiktiven Abrechnung zählt jede sauber belegte Kalkulationsposition – ich rechne so, dass die Auszahlung ungekürzt bei Ihnen ankommt.
- Über 30 Jahre Erfahrung
- Gelernter Kfz-Mechaniker
- 19 Jahre Produktionsleiter · 65 Mitarbeiter
- Verband freier Kfz-Sachverständiger e.V.
5,0 Sterne bei Google – null Ausreißer
„Alles zu meiner Zufriedenheit. […] Schaden wurde sofort aufgenommen und das Gutachten lag bereits am nächsten Tag vor.“
„Herr Öztürk bietet zeitnahe Termine an. Die Kommunikation ist äußerst freundlich. Sehr gute Erreichbarkeit. Wo findet man derartige Öffnungszeiten, perfekt. Es ist ein absolut kompetentes Gutachterbüro.“
„Ich bin absolut zufrieden mit dem Gebrauchtwagen-Check von Herrn Öztürk. Sehr professionell, ehrlich und kompetent.“
„Wir arbeiten jetzt seit längerem mit Gutachter Öztürk zusammen und alle unsere Kunden waren rundum zufrieden. Absolute Weiterempfehlung. Danke für die gute Arbeit.“
„Herr Öztürk hat sehr gute und professionelle Arbeit geleistet. Der Kontakt war schnell und unkompliziert, man hat immer zügig eine Rückmeldung bekommen. Alles lief reibungslos und zuverlässig ab.“
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Ihr Schaden, Ihr Geld, Ihre Entscheidung.
Foto vom Schaden schicken oder kurz durchrufen – Mo–Fr 7–22 Uhr, Sa 9–22 Uhr, So 9–20 Uhr.